Vergütung

Für die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts fallen Gebühren an. Gerne können Sie vor einer Beauftragung die voraussichtlichen Gebühren bei uns erfragen und erfahren und/oder unsere Mustervereinbarungen hier einsehen.

Eine rechtliche Erstberatung beläuft sich maximal 190,00 Euro zuzüglich Auslagen und jeweils gültiger Umsatzsteuer. Wir rechnen unsere Tätigkeiten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nebst Vergütungsverzeichnis (VV-RVG) ab und vereinbaren nur in besonderen Fällen Zeit- oder Pauschalhonorare. Diese Vereinbarungen werden dann schriftlich und oder in Textform getroffen.

Grundsätzlich richten sich die Gebühren für Rechtsanwälte nach dem Gegenstandswert des Rechtsstreits. Anhand dieses Wertes kann man aus einer Tabelle im RVG die jeweilige Gebührenhöhe berechnen. Im Regelfall vereinbaren wir einen Mindestgegenstandswert. Rechtsanwälte dürfen in Deutschland nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren abrechnen (Dumpingverbot). Dies ist nur außergerichtlich zulässig. Ihre voraussichtlichen Gebühren können Sie hier berechnen.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung fallen neben den Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren an. Hierzu können wir Sie auf Nachfrage gerne informieren. Grundsätzlich muss die unterliegende Partei sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bezahlen, in Fällen, in welchen eine Seite nur teilweise erfolgreich ist, werden die angefallenen Gesamtkosten quotal verteilt.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, prüfen wir gerne die Verpflichtung der Versicherung zur Kostenübernahme. Dabei handelt es sich jedoch um eine gesonderte Angelegenheit, die gesonderte Gebühren auslöst. Wird eine Deckungszusage erteilt, rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab.