Das OLG Frankfurt hat sich mit dem Unterschied der Unterhaltsansprüche nichtehelicher und ehelicher Mütter beschäftigt:
Auf den ersten Blick überraschendes Ergebnis: Die nichteheliche Mutter verliert – im Unterschied zu einer ehelichen Mutter – ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes nicht, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält.
Dem Einwand, die nichteheliche Mutter dürfe nicht anders behandelt werden, als die eheliche Mutter, ist das Gericht nicht gefolgt. Dies vor dem Hintergrund, dass die nichteheliche Mutter der ehelichen Mutter kraft Gesetzes eben gerade nicht gleichgestellt sei. So könne die nichteheliche Mutter im Gegensatz zur ehelichen Mutter keinen Altersvorsorgeunterhalt beanspruchen. Sie erhalte auch keinen Ausgleich für Nachteile im Erwerbsleben, die ihr durch die Betreuung des Kindes entstehen würden.
Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen und es darf gespannt abgewartet werden, wie der BGH diese Frage entscheiden wird.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 03.05.2019
Aktenzeichen: 2 UF 273/17
Quelle:
DATEV
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RAe. Wengert | Familienrecht Aktuell