Kein „Umgangsrecht“ mit Haustier

Wenn ein Haustier, im entschiedenen Fall war es ein Hund, nicht nachweislich von beiden Ehepartnern gemeinsam angeschafft wurde, hat derjenige Ehepartner, der das Haustier nicht mit erworben hat, nach Trennung/Scheidung keinen Rechtsanspruch darauf, das Haustier regelmäßig zu sehen oder zeitweise zu sich nehmen zu können. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt entschieden. Wörtlich führt das…